Man kennt es vom Zahnarzt oder auch von Hautärzten (Hautkrebs-screening), Gynäkologen, Urologen und seit einiger Zeit von Magen-Darm-Spezialistem: Vorsorgeuntersuchungen, besonders wegen Krebs. Bei den letzten vier genannten macht das auch Sinn; der Nutzen ist belegt ("je früher erkannt, je besser - in gewissen Grenzen - davon"), und deswegen wird es von den Krankenkassen auch bezahlt.
Die Entstehung einer chronischen Bronchitis und vor allem des gefürchteten Lungenkrebses hängen ausschliesslich vom Rauchverhalten ab und sind einer Früherkennung kaum zugänglich. Würde man einen Raucher alle 6 (!) Monate röntgen, sähe man einen eventuellen Tumor zwar früher, die Chancen steigen aber dennoch (im Unterschied z. B. zum Dickdarm-Krebs) keineswegs. Die Vorsorge liegt damit im Verhalten des Einzelnen.
Jeder Arzt ist verpfichtet, zu dokumentieren und die Dokumentation mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Wir erledigen das auf offline Computern. Auch zur Rechungserstellung wird kein Dienstleister beschäftigt, die Daten bleiben im Hause. EDV-Techniker etc. müssen eine Schweigepflicht-Erklärung unterschreiben; der Bruch des Berufsgeheimnisses ist strafbar. Ab dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)der EU, darin werden der Zugriff und Schutz Ihrer Daten geregelt.
Seit Einführung des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 ist Ihr Recht auf Einsichtnahme in Ihre Akte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und ergibt sich
aus § 630g BGB. Es müssen lediglich geringe Kosten für das Ausdrucken/ Kopieren beglichen werden.
Dr. med. Till R. Brown
Klosterallee 67, Ecke Isestrasse
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Diagnose und Therapie von Atemwegs- und anderen Lungenerkrankungen, allergologische Diagnostik
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